Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.11.2002 - 2 WF 312/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Antrags auf Abtrennung der Folgesachen vom Scheidungsverfahren; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die abgelehnte Abtrennung; Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Vorabentscheidung; Unzumutbare Härte bei außerordentlicher Verzögerung des Verfahrens; ...
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- Judicialis
ZPO § 628 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 628 Nr. 4
Abtrennung, Beschwerde, Zulässigkeit, Aussetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marburg, 18.06.2002 - 19 F 413/00
- OLG Frankfurt, 04.11.2002 - 2 WF 312/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 11.11.1996 - 1 WF 220/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2002 - 2 WF 312/02
Nach der vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, an der er auch weiterhin festhält, ist für die Zulässigkeit der Beschwerde entscheidend darauf abzustellen, ob die Ablehnung durch das Gericht die Folgen einer Aussetzung des Verfahrens hat (OLG Frankfurt FamRZ 97, 1167), wie es hier der Fall war.
- OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 5 WF 177/04 Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Abtrennung kann deswegen nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn sich die Ablehnung im Einzelfall als Aussetzung des Verfahrens darstellt (§ 252 ZPO; OLG Frankfurt/Main, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1997, 1167 m.w.N., vgl. ferner OLG Frankfurt am Main, 2. Senat für Familiensachen Kassel, Beschluss vom 4.11.2002, 2 WF 312/02, Entscheidungssammlung der Familiensenate unter "www.olgfamsen.de" m. w. N.).